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Lohnt sich eine Untermiete?

Wenn Mieter leere Räume haben und/oder die ganze Wohneinheit für eine längere Zeit nicht benötigen – zum Beispiel wegen einer längeren Reise – so überlegen sich viele, ob sie die Wohneinheit nicht untervermieten wollen. Doch lohnt sich das wirklich?

Das Wichtigste vorweg: Vermieter dürfen eine Untermiete nicht grundsätzlich verbieten. Der Mieter muss den Vermieter jedoch vorgängig über die Untermiete unterrichten und die Untermietkonditionen offenlegen. Wichtig hierbei ist, dass der Mieter vom Untermieter maximal 10% mehr Miete verlangen darf als er selber bezahlt. Erfolgt die Untermiete in möbliertem Zustand, so erhöht sich der erlaubte Aufschlag auf maximal 20%.

Gut zu wissen: Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter auch für Schäden, die der Untermieter verursacht. Gleiches gilt für die Bezahlung des Mietzinses. Diesen schuldet der Mieter auch dann, wenn der Untermieter das vereinbarte Entgelt nicht entrichtet. Aus diesem Grund ist es essentiell, dass auch für ein noch so kurzes Untermietverhältnis ein schriftlicher Vertrag erstellt wird, der die Rechte und Pflichten genau regelt.

Vorbeugen ist besser als heilen – dies gilt auch für die Untermiete.

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